Ich biete in meiner Praxis Einzeltherapie für Erwachsene (Verhaltenstherapie) für gesetzlich oder privat Krankenversicherte und natürlich auch für Selbstzahler an.

Einen Termin können Sie mit mir zu den Telefonsprechzeiten vereinbaren. Sie können mir auch eine Nachricht mithilfe des Kontaktformulars schreiben oder außerhalb der Telefonsprechzeiten eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit Ihrer Telefonnummer hinterlassen. Ich werde mich dann bei Ihnen melden.

Schwerpunkte


  • Traumafolgestörungen
  • Depressionen und Anpassungsstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Menschen mit Krebserkrankungen (Psychoonkologie)
  • Menschen mit Schmerzerkrankungen


Krankenkassen


Die Feststellung der Notwendigkeit einer Psychotherapie erfolgt im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde. Danach ergeben sich verschiedene Optionen.

Sollten Sie unmittelbar ohne Verzögerung Hilfe benötigen, können im Rahmen der Akuttherapie 12 Therapiestunden à 50 Minuten erfolgen. Diese sind bei ihrer Krankenkasse nur anzeigepflichtig und können nahtlos nach der Psychotherapeutischen Sprechstunde erfolgen.

Im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde erfolgen mindestens 2, maximal 4 probatorische Sitzungen. Hier wird die Indikationsstellung präzisiert und geprüft, ob eine tragfähige therapeutische Arbeitsbeziehung aufgebaut werden kann. Es erfolgt eine vertiefte diagnostische Abklärung des Krankheitsbildes.

Nach den probatorischen Sitzungen kann eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie beantragt werden. Nach den aktuellen Psychotherapierichtlinien umfasst eine Kurzzeittherapie 24 Therapiesitzungen. Diese ist unterteilt in 2 Einheiten à 12 Sitzungen, welche bei ihrer Krankenkasse beantragt werden. Eine Langzeittherapie umfasst 60 Therapiestunden und kann maximal verlängert werden auf 80 Sitzungen. Die Beantragung einer Langzeittherapie erfolgt ebenfalls bei ihrer Krankenkasse wird jedoch durch ein Gutachterverfahren ergänzt.

Private Krankenversicherungen


Bei privaten Krankenversicherungen erfolgt keine Beantragung. Im Regelfall übernehmen private Krankenversicherungen und die Beihilfe die Kosten für die Psychotherapie. Jedoch gibt es dabei ganz unterschiedliche Regelungen bzgl. des Umfangs der Kostenübernahme. Daher ist es sinnvoll, dass Sie sich vorher bei Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle informieren, in welchem Umfang die psychotherapeutischen Leistungen übernommen werden.

Selbstzahler


Es kann Gründe geben, warum Ihre Krankenversicherung nicht wissen soll, dass Sie psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Dann können Sie die Psychotherapie als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Dabei legen wir gemeinsam eine Stundenzahl fest, welche ich Ihnen dann in Rechnung stelle. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten.

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